Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz „AGB“)
gelten für alle Lieferungen und Leistungen die von der „Bambuam
GesbR“ für den Vertragspartner (Verbraucher oder Unternehmer) erbracht werden. Im Folgenden wird die Bambuam GesbR als ”Lieferant”
und der jeweilige Vertragspartner als „Kunde“ bezeichnet.
Mit Vertragsabschluss akzeptiert der Kunde diese AGB rechtsverbindlich und vollumfänglich, sodass diese zum Vertragsinhalt geworden
sind. Das gilt auch für den Fall, dass ein Kunde auf seine eigenen
Geschäftsbedingungen verweist. Etwaige Geschäftsbedingungen des
Kunden sind ausdrücklich ausgeschlossen, wenn sie nicht ausdrücklich
schriftlich durch den Lieferanten anerkannt wurden.
Diese AGB gelten zudem für zukünftige, gleichartige Geschäfte des
Lieferanten mit dem Kunden, auch wenn darauf nicht gesondert Bezug
genommen wird. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
Bei Rechtsgeschäften zwischen dem Lieferanten und Verbrauchern iSd
KSchG, gelten die gegenständlichen AGB soweit, als dadurch nicht
gegen zwingendes Konsumentenschutzrecht verstoßen wird.
Die Angebote des Lieferanten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Der Lieferant ist berechtigt, die Annahme der Bestellung ohne Angabe
von Gründen abzulehnen. Ansonsten behält sich der Lieferant gegenüber Verbrauchern eine Annahmefrist von einer Woche, gegenüber
Unternehmern eine angemessene Annahmefrist vor. Die Zugangsbestätigung einer Bestellung stellt keinesfalls eine verbindliche Annahme
der Bestellung dar.
Der Vertrag mit dem Kunden kommt mit dem Zugang einer schriftlichen
Auftragsbestätigung des Lieferanten beim Kunden oder schlüssig durch
Leistungserbringung und/oder Rechnungslegung durch den Lieferanten
zustande. Stillschweigen des Lieferanten gilt nicht als Einverständnis.
Der Kunde ist verpflichtet, den Inhalt der Auftragsbestätigung zu überprüfen und Abweichungen zu dem von ihm übermittelten Auftrag unverzüglich schriftlich zu rügen. Andernfalls kommt das Rechtsgeschäft
mit dem Inhalt der Auftragsbestätigung zustande.
Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bzw. der
Bestellung durch den Kunden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung des Lieferanten. Bei Änderungen ist der Lieferant
berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.
Die in Katalogen, Prospekten, Preislisten udgl. enthaltenen Angaben
sowie sonstige schriftliche oder mündliche Äußerungen sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug
genommen wird. Beschreibungen des Liefergegenstandes und technische Angaben sind unverbindlich und gelten nicht als Zusicherung
bestimmter Eigenschaften.
Sofern nichts anderes vereinbart, sind die Kostenvoranschläge des
Lieferanten unverbindlich und entgeltlich. Mangels einer gesonderten
Vereinbarung gelten 10 % der Nettoangebotssumme als Entgelt für den
Kostenvoranschlag als vereinbart. Der Lieferant übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Kostenvoranschläge. Sollten sich nach
Auftragserteilung unvermeidliche Kostenüberschreitungen von weniger
als 10 % ergeben, so können diese Kosten ohne eine gesonderte
Verständigung vom Lieferanten in Rechnung gestellt werden. Handelt
es sich um Kostenerhöhungen im Ausmaß von mehr als 10 %, ist der
Kunde hierüber zu verständigen. Der Kunde kann in diesem Fall binnen
5 Tagen ab Verständigung schriftlich vom Vertrag zurücktreten, wobei
er die Kosten für den vom Lieferanten bereits getätigten Aufwand sowie
die bisher erbrachten Lieferungen und Leistungen zu tragen hat. Sofern
der Kunde binnen genannter Frist nicht den Rücktritt erklärt, gilt die
Kostenüberschreitung als von ihm genehmigt.
Sämtliche Kostenvoranschläge und Angebote sowie die zugrunde
liegenden Daten und Unterlagen einschließlich Leistungsverzeichnissen
bleiben im Eigentum des Lieferanten und dürfen ohne dessen ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung nicht anderweitig verwendet oder
verwertet werden. Wenn der Auftrag – aus welchen Gründen auch
immer – nicht ausgeführt wird, sind auf Verlangen des Lieferanten
sämtliche Daten und Unterlagen unverzüglich herauszugeben.
Die vereinbarten Preise verstehen sich in Euro zuzüglich Umsatzsteuer
in der jeweils gesetzlichen Höhe, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Wurden in der Bestellung bzw. Auftragsbestätigung die Preise in einer Fremdwährung angegeben, behält sich der
Lieferant das Wahlrecht vor, die Rechnung in Euro oder in der ursprünglichen Fremdwährung auszustellen.
Sofern nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, beinhalten
die Preise nicht die Kosten für Transport, Verpackung, Verladung,
Montage bzw. Demontage, Rücknahme oder ordnungsgemäße Verwertung und Entsorgung. Derartige Leistungen erfolgen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und gegen Verrechnung eines gesonderten
Entgelts
Ist die Lieferung der Ware vereinbart, so werden die Kosten der Lieferung gesondert verrechnet. Eine allenfalls vom Kunden gewünschte
Transportversicherung sowie im Zusammenhang mit der Lieferung
angefallene Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben trägt ebenfalls
der Kunde.
Der Lieferant behält sich das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als drei Monaten ab Vertragsabschluss den
Kaufpreis aufgrund von Materialpreis- oder Steuererhöhungen nachträglich anzugleichen.
Der Lieferant ist berechtigt, zur Deckung seines Aufwandes Akontozahlungen zu verlangen. Werden Teilleistung erbracht, ist der Lieferant
zudem berechtigt, Teilrechnungen zu legen.
Die Rechnungen des Lieferanten sind, sofern nichts anderes vereinbart,
ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Bei Teilrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligen
Teilrechnung zur Zahlung fällig. Der Kunde erklärt sich mit der Übersendung der Rechnung im elektronischen Wege einverstanden.
Die Zahlung hat mittels Banküberweisung zu erfolgen. Der Lieferant ist
nicht verpflichtet sonstige Zahlungsmittel (zB Bar, Kreditkarte, Wechsel
oder Schecks) anzunehmen. Eine ausnahmsweise Annahme erfolgt nur
zahlungshalber. Sämtliche Diskont-, Einziehungsspesen oder sonstige
mit unbaren Zahlungen verbundenen Kosten trägt der Kunde.
Bei Zahlungseinstellung oder Zahlungsverzug des Kunden werden
vereinbarte Rabatte, Nachlässe, Bonifikationen etc. nicht gewährt,
sodass vom Kunden die unverminderten Preise zu zahlen sind.
Tritt vor der Lieferung eine Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein, ist der Lieferant berechtigt die Bezahlung
Rechnung im Voraus zu verlangen.
lm Falle des Zahlungsverzuges ist der Kunde verpflichtet, dem Lieferanten sämtliche Mahn-, Inkasso- und Rechtsanwaltskosten zu ersetzen. Darüber hinaus werden – unbeschadet darüberhinausgehender
Schadenersatzforderungen – Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 % p.a.
über dem jeweiligen Basiszinssatz bei Unternehmergeschäften berechnet. Weiters ist der Lieferant bei Zahlungsverzug berechtigt,
Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur dann zulässig, wenn dessen Gegenforderung vom Lieferanten ausdrücklich und schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurde. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus den mit dem Lieferanten geschlossenen Verträgen an Dritte abzutreten und zu übertragen.
Eine Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Kunden ist nur dann
zulässig, wenn allfällige Gewährleistungs-, Garantie- oder Erfüllungsansprüche vom Lieferanten ausdrücklich und schriftlich anerkannt oder
gerichtlich festgestellt wurden
Erfüllungsort ist der der Sitz des Lieferanten; bei Versand der Ort der
Übergabe der Ware an den Spediteur.
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, gilt die Lieferung der Ware als EXW gem. INCOTERMS® 2010 vereinbart.
Die Gefahrtragung geht jeweils am Erfüllungsort auf den Kunden über.
Dies gilt auch, wenn der Transport durch den Lieferanten durchgeführt
oder organisiert und geleitet wird. Und zwar auch dann, wenn der Kunde die Annahme der gelieferten Ware verweigert, die Ware aus Verschulden des Kunden nicht geliefert bzw. versendet werden kann oder
die vereinbarungsgemäß selbst abzuholende Ware trotz Bereitstellung
und Verständigung hierüber vom Kunden nicht abgeholt bzw. übernommen wird.
Im Falle der Versendung von Ware bzw. Datenträgern erfolgt die Lieferung nach Wahl des Lieferanten per Paketdienst, Post, Bahn oder
Frachtführer. Der Lieferant ist berechtigt, die Lieferung in Teilen vorzunehmen. Im Falle der Versendung per Nachnahme ist der Lieferant
berechtigt, sachdienliche Versicherungen auf Kosten des Kunden
abzuschließen. Alle anfallenden Transport- und Versandkosten werden
dem Kunden nach dem tatsächlichen Aufwand verrechnet.
Lieferfristen und -termine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind
jedoch – mit Ausnahme von ausdrücklich vom Lieferanten zugesagten
Fixgeschäften – unverbindlich und beginnen frühestens, wenn alle
organisatorischen, technischen bzw. finanziellen Voraussetzungen vom
Kunden erfüllt sind sowie eine allfällige Anzahlung beim Lieferanten
eingegangen ist. Bei Abänderung des Auftrages durch den Kunden –
aus welchem Grund auch immer – behält sich der Lieferant eine Verlängerung der Lieferzeit vor.
Eine Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Ware innerhalb des vereinbarten Zeitraums zum Versand gebracht oder vom Spediteur abgeholt worden ist. Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die vom
Lieferanten nicht zu vertreten ist (zB Ereignisse höherer Gewalt bewaffnete Auseinandersetzungen, behördliche Eingriffe und Verbote,
Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Energie- und
Rohstoffmangel, Arbeitskonflikte, Ausfall eines wesentlichen, schwer
ersetzbaren Zulieferanten oder andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse) ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und es verlängern sich die Fristen entsprechend. Derartige Umstände berechtigen
auch dann zur Verlängerung der Lieferfrist, wenn sie bei Zulieferanten
eintreten. Sofern in einem solchen Fall die Leistungserbringung des
Lieferanten endgültig unmöglich wird, sind beide Vertragsparteien zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten
hat, gilt die Frist als einbehalten, wenn ihm der Lieferant die Lieferbereitschaft meldet.
Im Falle der Überschreitung einer ausdrücklich als verbindlich vereinbarten Fristen oder Termine kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er dem Lieferanten schriftlich eine angemessene
Nachfrist von mind. vier Wochen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche, Deckungskäufe oder sonstige
Ansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug des Lieferanten sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit des Lieferanten
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren, auch Teillieferungen,
entgegenzunehmen. Allfällige bei der Abnahme festgestellte Mängel
berechtigen den Kunden nicht zur Annahmeverweigerung, sondern sind
im Rahmen der Gewährleistung geltend zu machen. Bei Annahmeverzug des Kunden ist der Lieferant berechtigt, die Ware auf Kosten des
Kunden einzulagern. Mit der Einlagerung gilt die Lieferpflicht des Lieferanten als erfüllt. Wahlweise kann der Lieferant nach Setzung einer
angemessenen Nachfrist auch vom Vertrag zurückzutreten und die
Lieferung anderweitig verwerten. Allfällige aus dem Annahmeverzug
entstandenen Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
Auf separate Sondervereinbarung können Produkte als Muster zur Verfügung gestellt werden. Werden Muster vom Kunden behalten, werden diese nach Ablauf von vier Wochen bzw. nach Ablauf der vereinbarten Frist in Rechnung gestellt. Musterlieferungen können nur zurückgenommen werden, wenn sie der Originallieferung entsprechen, keine mechanische Montage durchgeführt wurde, und die Ware keine Beschädigung aufweist.
Der Lieferant behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihm gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlungen der Rechnungsbeträge
zuzüglich Zinsen und Nebenkosten vor.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während aufrechtem Eigentumsvorbehalt sorgfältig zu verwahren und pfleglich zu behandeln. Der
Kunde trägt das gesamte Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere
die Gefahr des Untergangs, des Verlusts oder der Verschlechterung.
Der Kunde ist verpflichtet, den Lieferanten unverzüglich von allfälligen
Beschädigungen von oder Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu informieren. Gleiches gilt bei einem Besitzwechsel der Ware oder einer Änderung der Anschrift des Kunden.
Für den Fall der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt
stehende Ware vor der vollständigen Bezahlung tritt der Kunde bereits
jetzt, ohne dass es einer weiteren Abtretungserklärung oder Verständigung bedarf, die ihm aus der Weiterveräußerung der Ware gegenüber
seinem Abnehmer entstehenden Ansprüche zur Tilgung aller Forderungen samt Nebenansprüchen bis zur Höhe der offenen Forderung
des Lieferanten ab. Diese Abtretung gilt sinngemäß auch für den Fall
der Be- und Verarbeitung, Verbindung oder Vermengung der Ware.
Der Kunde ist nicht zu einer Verpfändung oder Sicherungsübereignung
der Vorbehaltsware berechtigt und darf über diese auch nicht in anderer
Weise zugunsten Dritter verfügen. Der Kunde hat den Lieferanten von
der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen oder der
Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware unverzüglich
zu verständigen und sämtliche erforderlichen Schritte zur Wahrung der
Interessen des Lieferanten zu setzen.
Für den Fall, dass der Lieferant die Vorbehaltsware berechtigt herausfordert, erklärt der Kunde hiermit ausdrücklich seine Zustimmung, dass
der Lieferant die Räumlichkeiten bzw. das Gelände, auf dem sich die
unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware befindet, betreten und die
Vorbehaltsware selbst entnehmen bzw. demontieren darf.
Der Kunde haftet für alle Schäden, die dem Lieferanten durch einen
Verstoß gegen diese Verpflichtungen entstehen.
Der Kunde hat die erbrachten Lieferungen und Leistungen unverzüglich
nach Übergabe zu untersuchen und erkennbare Mängel, Fehlmengen
oder Falschlieferungen unverzüglich, jedenfalls binnen 3 Werktagen ab
Übergabe, sowie versteckte Mängel binnen 3 Werktagen ab ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Sichtbare Beschädigungen an der Verpackung sind noch im Zuge der Übergabe dem übergebenden Spediteur
anzuzeigen und anschließend unverzüglich dem Lieferanten zu melden.
Der gerügte Mangel ist detailliert zu beschreiben und zu belegen, sodass er vom Lieferant überprüft werden kann. Bei unberechtigten Mängelrügen, die umfangreiche Nachprüfungen verursachen, behält sich
der Lieferant vor, die Kosten der Prüfung dem Kunden in Rechnung zu
stellen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, soweit nicht für einzelne
Liefergegenstände besondere Gewährleistungsfristen vereinbart sind.
Dies gilt auch für Liefer- und Leistungsgegenstände, die mit einem
Gebäude oder Grund und Boden fest verbunden sind. Für verbesserte
oder ausgetauschte Teile beginnt die Gewährleistungsfrist von neuem
zu laufen, endet diesfalls jedoch 6 Monate nach Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist. Der Lauf der Gewährleistungsfrist beginnt
mit dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges (siehe Punkt 4). Wird die
Abnahme der Ware aus vom Kunden zu vertretenden Gründen verzögert, verkürzt sich die Gewährleistungsfrist entsprechend.
Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Den Kunden trifft die volle Beweislast für das Vorliegen der
Gewährleistungsvoraussetzungen, insbesondere auch für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge gemäß §§ 377 f UGB. § 933b ABGB findet keine
Anwendung.
Geringfügige, den Verwendungszweck nicht beeinträchtigende Abweichungen von Angaben in Katalogen, Prospekten, Werbeschriften,
Mustern sowie jegliche Abweichung von schriftlichen oder mündlichen
Äußerungen, die nicht in den Vertrag aufgenommen worden sind, stellen keine Mängel dar und gelten vorweg als vom Kunden genehmigt
(insb. naturbedingte Abweichungen bei Maßen, Farben, Holz- und
Furnierbild, Maserung, Struktur uä.).
Bambus ist ein natürliches Produkt, das in Farbe, Maserung und Struktur unterschiedlich aussehen kann. Die Farbe wird sich je nach Witterung, Beanspruchung und Pflege im Laufe der Zeit ändern, auch
Schimmel kann entstehen. Risse können durch Schrumpfen und
Quellen entstehen. Die Oberfläche wird im Laufe der Zeit rauer und
Splitter können als Folge des ständigen Schrumpfen und Quellen des
Materials durch das wechselnde Klima entstehen. Maßänderungen oder
Verformungen können nach der Montage auftreten (Klima- bzw.
Temperatureinfluss). Diese Phänomene sind für alle Holzarten im
Außenbereich normal und stellen keinen Mangel dar. Bei
Bambusterrassen kann es wie bei Holzterrassen zur Riss- und
Splitterbildung kommen, daher sind Bambusdielen, keine Barfußdielen.
Bei der Einlagerung, Verlegung und Nutzung in Räumen ist vom Kunden eine relative Luftfeuchtigkeit von 50-60% und 20 Grad Celsius
Raumtemperatur sicherzustellen. Bei Über- oder Unterschreitung der
empfohlenen Werte kann es zu Veränderungen der Beschaffenheit der
Ware kommen. Weitergehende Angaben über Trocknungsgrad,
Feuchte, Gewicht etc. erfolgen nach bester Kenntnis, sind aber unverbindlich.
Bei begründeten Mängeln ist der Lieferant berechtigt, innerhalb angemessener Frist nach seiner Wahl den Mangel zu verbessern, die Ware
auszutauschen oder eine angemessene Preisminderung vorzunehmen.
Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Kunden die Übersendung der
mangelhaften Ware auf seine Kosten und Gefahr durchzuführen. Der
Kunde hat mindestens drei Verbesserungsversuche des Lieferanten
zuzulassen. Für Gewährleistungsarbeiten im Betrieb des Kunden sind
die erforderlichen Hilfskräfte, Hebevorrichtungen, Gerüst und Kleinmaterialien usw. unentgeltlich beizustellen. Besteht der Kunde auf Reparatur vor Ort, werden die Anfahrtskosten in Rechnung gestellt. Ersetzte
Teile bleiben im Eigentum des Lieferanten.
Der Lieferant ist berechtigt, die Verbesserung oder den Austausch der
Ware zu verweigern, wenn dies unmöglich oder für ihn mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. In diesem Fall stehen
dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Preisminderungsrechte
zu.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind solche Mängel, die aus
falscher Lagerung, nicht vom Lieferanten bewirkter Anordnung (insb.
hinsichtlich Lagerung, Montage und Pflege), nicht fachgerechter Verlegung (s.o.), Nichtbeachtung der Montage- und Pflegeanweisungen,
Überbeanspruchung, nachlässiger oder unrichtiger Behandlung oder
Verwendung ungeeigneter Materialien entstehen oder durch Anschluss
der Ware an untaugliche, unzulängliche, nicht normgerechte oder nicht
abgenommene Montagekonstruktionen. Dies gilt ebenso bei Mängeln,
die auf vom Kunden beigestelltes Material zurückzuführen sind. Der
Lieferant haftet auch nicht für Beschädigungen, die auf Handlungen
Dritter, nachlässigem Umgang mit der Ware (zB Oberflächenbeschädigungen, Druckstellen bzw. Kratzer durch schwere oder spitze Gegenstände), ungewöhnliche klimatische Bedingungen, falscher Pflege,
Fugenbildung im natürlichen Ausmaß oder chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Montage- und Pflegeanweisungen des Herstellers sind vom Kunden zu beachten.
Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt, haftet der Lieferant
nur im Falle von Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit für den Ersatz
von Schäden. Insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen,
Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie
für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung,
natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung bzw.
Lagerung entstanden sind, haftet der Lieferant nicht.
Eine allfällige Haftung ist auf typischer Weise mit dem Vertrag verbundenen und vorhersehbaren Schäden begrenzt sowie der Höhe nach auf
den Nettowarenwert, maximal jedoch auf den Haftungshöchstbetrag der
vom Lieferanten abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung,
beschränkt.
Eine Haftung für fehlerhafte Produkte sowie für daraus resultierende
Folgeschäden besteht für den Lieferanten und dessen Vorlieferanten
nur im Rahmen der zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Schutzwirkungen zugunsten Dritter aus diesem Vertrag sind
ausgeschlossen.
Die Beweislast für das Vorliegen sämtlicher schadenersatzrechtlicher
Anspruchsvoraussetzungen trägt der Kunde.
Allfällige Schadenersatzansprüche gegenüber dem Lieferanten sind bei
sonstiger Verjährung binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden
und Schädiger gerichtlich geltend zu machen.
Sind Vertragsstrafen vereinbart, sind darüberhinausgehende Ansprüche
des Kunden ausgeschlossen.
Der Lieferant ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insb. vor, wenn
Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insb. vor, wenn
Der Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der
Lieferung oder Leistung erklärt werden.
Im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Teilleistungen bzw.
-lieferungen sowie vom Lieferanten bereits erbrachte Vorbereitungshandlungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen; dies unbeschadet allfälliger Schadenersatzansprüche des Lieferanten. Dem
Lieferanten steht an Stelle dessen auch das Recht zu, die Rückstellung
bereits gelieferter Waren zu verlangen.
Für den Fall, dass der Kunde unberechtigt vom Vertrag zurücktritt oder
der Lieferant aus Gründen, die vom Kunden zu vertreten sind vom
Vertrag zurücktritt, ist der Lieferant berechtigt, eine Vertragsstrafe in
Höhe von 10 Prozent des Nettowarenwertes zu verrechnen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadenersatzes bleibt
hiervon unberührt.
Die Rücknahme von ordnungsgemäß gelieferter Ware ist ausgeschlossen. Ausnahmen bedürfen einer ausdrücklichen vorhergehenden Vereinbarung. Diesfalls sind Warenrücksendungen binnen längstens vier
Wochen nach Rechnungslegung vorzunehmen, sofern keine andere
Frist vereinbart wurde. Anfallende Transportkosten, Kosten für die
Zurücknahme und Wiedereinlagerung gehen zu Lasten des Kunden.
Für retournierte Waren hat der Kunde eine Bearbeitungsgebühr von
pauschal EUR 50,00, zu tragen, die von der Gutschrift in Abzug gebracht wird. Dies gilt auch bei Rückholung von Vorbehaltswaren, sofern
nicht ein berechtigter Rücktritts vom Vertrag durch den Kunden vorliegt.
Eine Rücknahme von Sonderangeboten, Sonderkonstruktionen und
nicht serienmäßigen Teilen ist jedenfalls ausgeschlossen.
Die Zurücknahme der Ware gilt für sich allein nicht als Rücktritt vom
Vertrag.
Wird eine Ware vom Lieferanten auf Grund von Konstruktionsangaben,
Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Kunden
angefertigt, hat der Kunde sicherzustellen, dass die entsprechenden
Rechte hierfür eingeräumt wurden. Der Kunde wird den Lieferanten von
diesbezüglichen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Immaterialgüterrechten schad- und klaglos halten.
Ausführungsunterlagen wie zB Pläne, Skizzen und sonstige technische
Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen u. dgl. stets geistiges Eigentum des Lieferanten und unterliegen
den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (zB zum Urheber-,
Marken-, Patentrecht).
Der Vertrag unterliegt ausnahmslos österreichischem Recht unter
Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
Zur Entscheidung aller aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag
entstehenden Streitigkeiten – einschließlich solcher über sein Bestehen
oder Nichtbestehen – ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des
Lieferanten ausschließlich zuständig. Der Lieferant behält sich aber vor,
an jedem anderen Gerichtsstand, insbesondere am Sitz des Kunden,
zu klagen.
Als Vertragssprache gilt die Sprache Deutsch vereinbart.
Falls einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bestimmungen
unwirksam sein sollten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksame Bestimmung
tritt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Schriftstücke (zB Fakturen, Ablehnung des Auftrages, etc.), die dem
Kunden an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift übersandt werden,
gelten in jedem Fall diesem als zugegangen, es sei denn, der Kunde
hat dem Lieferanten nachweislich eine Änderung seiner Anschrift
schriftlich bekannt gegeben.
Mündliche Vereinbarungen, insbesondere Zusagen des Verkaufspersonals oder anderer Mitarbeiter des Lieferanten, bedürfen stets der
schriftlichen Bestätigung.
Sofern der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG ist, sind auf Verträge, die im Wege des Fernabsatzes geschlossen wurden, die entsprechenden Bestimmungen des FAGG anzuwenden.
Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, hat der Kunde dem Unternehmer mittels einer eindeutigen Erklärung (per Post oder E-Mail) an
Bambuam,
Kaltenberg 54,
4273 Kaltenberg bzw.
office@bambuam.at
über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, zu informieren. Zu diesem Zweck kann der Kunde hierfür das auch beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Wenn der Kunde den Vertrag widerruft, hat der Unternehmer ihm alle Zahlungen, die er vom Kunden erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die vom Unternehmer angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags durch den Kunden beim Unternehmer eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Unternehmer dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall wird dem Kunden vom Unternehmer wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Der Unternehmer kann die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt Hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Der Kunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er den Unternehmer über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet, an diesen zurückzusenden oder zu übergeben.
Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet.
Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Der Kunde hat für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufzukommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit diesen zurückzuführen ist.
ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG
Wenn der Kunde den Vertrag widerrufen will, hat er die Möglichkeit, das nachstehende Formular auszufüllen und an den Unternehmer zurückzusenden:
An
Bambuam
Kaltenberg 54
4273 Kaltenberg
Email: office@bambuam.at
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (Unzutreffendes bitte streichen):
Ware/Dienstleistung:
Bestellt am:
Erhalten am:
Name des Verbrauchers:
Anschrift des Verbrauchers:
Datum:
Unterschrift des Verbrauchers:
(nur bei Mitteilung auf Papier)